Von der Elektrizitätsgesellschaft Volpriehausen zur Kalthaus-Genossenschaft

Text: Detlev Herbst – Layout: Harald Wokittel

Die Elektrizitätsgesellschaft Volpriehausen 

Besitzer von Mühlen waren wohl nicht nur im Altkreis Uslar die ersten, die die Bedeutung der Wasserkraft für die Gewinnung elektrischer Energie erkannten. Bereits in den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts gab es in der Bollertsmühle am östlichen Ortsrand Volpriehausens eine kleine wasserbetriebene Turbine. Sie konnte zwar nur eine geringe Energieleistung zur Verfügung stellen, die aber zur Deckung des Eigenbedarfs an Strom und zum Antrieb landwirtschaftlicher Maschinen ausreichte.[1]

In der elektrischen Zentrale des Kalisalzbergwerks der Gewerkschaft [2] Justus I, erzeugten seit 1901 zwei Kolbendampfmaschinen mit einer Leistung von 900 KVA und eine mit 450 KVA die benötigte Energie für den Bergbaubetrieb. Sie wurden bis 1910 mit Braunkohle aus dem Tagebau im benachbarten Delliehausen, danach aus Helmstedt betrieben. [3] Nach und nach wurden die Villen der Bergwerksdirektoren und die zwei Wohnhäuser für Beamte und Junggesellen an das Stromnetz des Werks angeschlossen. 1916 ließ die Bergbaugesellschaft eine Stromleitung zum Gemeindehaus der evangelischen Kirche bauen, die aus überschüssigem Strom der elektrischen Zentrale gespeist wurde. [4] 1926 kam eine weitere zur Versorgung des Bahnhofs mit Licht dazu.[5]

Die Versorgung mit elektrischer Energie in den Gemeinden des Altkreises Uslar auf breiter Grundlage war erst nach dem Bau der Edertalsperre 1910 möglich geworden. Infolge der Kriegsereignisse war der Aufbau eines flächendeckenden  Stromnetzes besonders im östlichen Teil des Kreises ins Stocken geraten. [6] Da Volpriehausen nach dem Ende des Ersten Weltkriegs noch nicht an die öffentliche Stromversorgung angeschlossen war, ergriffen mehrere Einwohner des Dorfes die Initiative und gründeten am 28. Mai 1921 die „Elektrizitätsgesellschaft Volpriehausen“ als eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand des Unternehmens war die gemeinschaftliche Beschaffung von elektrischem Strom. Die Haftsumme betrug 1500 Mark. Mitglieder der Genossenschaft konnten höchstens zwei Anteile erwerben. Den ersten Vorstand bildeten der Landwirt Heinrich Hillebrandt, der Bergmann Louis Borchers und der Schuhmacher Wilhelm Bödcher. Das Statut der Genossenschaft wurde am 29. März 1921   beschlossen. [7]

Die „Elektrizitätsgesellschaft Volpriehausen“ (EGV) und der „Zweckverband Überlandwerke Edertalsperre“ (ZÜE) schlossen Anfang Juni 1921 einen Stromlieferungsvertrag ab. Der ZÜE sollte für 40 Jahre Drehstrom von 50 Perioden und von 380/220 Volt an die EGV liefern. Der Strompreis betrug 2.50 Mk je KVA und 2.00 Mk je Kilowattstunde. Der Bau des Ortsnetzes und des Krafthauses erfolgte durch den ZÜE auf Kosten der Elektrizitätsgesesellschaft, die sich zu deren Rückzahlung in angemessener Zeit verpflichtete. [8]

Am 23. Juli 1921 wurde Volpriehausen schließlich über die staatliche Hochspannungsleitung mit 60 000 Volt, von Hardegsen kommend über Bollensen, Uslar, Karlshafen, Dalhausen, Borgholz, an das öffentliche Stromnetz angeschlossen.[9] Kurz darauf begann man mit der Aufstellung der Masten für eine 220 Volt Leitung mit Leitungsdrähten in der Luft entlang der Marienstein-Lauenförder- Chaussee[10] zwischen den Kilometern 18,4 und 19,3 und der Kreuzung der Chaussee mit der Straße nach Delliehausen.[11]

Umzug vorm Transformatorenhaus – Bild: Ortsarchiv Volpriehausen

 Ende Januar 1928 wurde ein neuer Stromlieferungsvertrag zwischen dem „Zweckverband Überlandwerk Edertalsperre“ und der „Elektrizitätsgesellschaft Volpriehausen“ getroffen. Dieser sah die Übernahme des von der EGV erbauten und betriebenen elektrischen Leitungsortsnetzes mit dem Krafthaus und sämtlichen vorhandenen Licht -und Kraftzählern zur Bewirtschaftung durch den ZÜE vor. Dieser sollte fortan aus dem Ortsnetz direkt an die einzelnen Stromabnehmer im Ort „Tag und Nacht elektrische Arbeit in Form von niedergespanntem Drehstrom von 5o Perioden in der Sekunde“ liefern und verrechnen.[12] Das Ortsnetz blieb Eigentum der Elektrizitätsgesellschaft. In das Ortsnetz verbaute Materialien für dessen Vergrößerung und Unterhaltung sollten nach Vertragsende in das Eigentum der Elektrizitätsgesellschaft übergehen. Für die Überlassung des Stromnetzes erklärte sich die ZÜE bereit, zehn Prozent der Stromeinnahmen aus der Arbeitsgebühr an die EGV abzuführen. Die Vereinbarung sollte bis 1960 laufen.[13]                                                                                                                          Der „Zweckverband Überlandwerke Edertalsperre“ schloss sich im September 1929 mit mehreren kommunalen Stromversorgern und der Preussischen Elektrizitäts AG zur „Energie Aktiengesellschaft Mitteldeutschland“ (EAM) zusammen. [14]

Verkauf des Ortsnetzes an die EAM

In den Protokollen der Generalversammlungen der EGV aus den Jahren 1953 bis 1955 finden sich wiederholt Hinweise auf die schlechte finanzielle Lage der Genossenschaft. Dabei zeichnet sich immer deutlicher ab, dass es für eine Landgemeinde der Größe Volpriehausens zu aufwändig und kostspielig sei, weiterhin ein eigenes Stromnetz zu unterhalten. Es wurden nur noch Reingewinne in Höhe von 1, 22 DM (1953), 461, 53 DM (1954) und 123, 39 (1955) erwirtschaftet, zu wenig, um weiter bestehen zu können, wie auch der Verbandsprüfer in seinem Bericht über die gegenwärtigen Verhältnisse der Genossenschaft 1955 feststellte. Er empfahl die Aufnahme von Verhandlungen mit der EAM über die Abtretung des Stromnetzes und die Gründung einer Kalthaus-Genossenschaft.[15]

Auch das im Auftrag der EGV im März 1955 erstellte Gutachten über die Stromversorgung in Volpriehausen kam zum gleichen Ergebnis.[16] Darin heißt es, dass im Hinblick auf die anstehenden Investitionen in das Netz und die zu erwartenden jährlichen Defizite die Weiterführung des Ortsnetzes „nicht nur betrieblich sondern auch wirtschaftlich völlig falsch“ wäre. Falls die Genossenschaft sich aber weiter wirtschaftlich betätigen wolle, könnten nur der Verkauf des Stromnetzes und die Gründung einer Dresch – und Saatreinigungsgesellschaft empfohlen werden. Doch die Generalversammlung entschied sich für den Bau eines Kalthauses, das sie für sinnvoller hielt. Durch Vermittlung der EAM – sie stellte sogar den Bus bereit – besuchten kurz darauf 50 Mitglieder der Genossenschaft – mit einem hohen Anteil an Frauen – die Kalthäuser in Adensen bei Elze und Bisperode bei Bodenwerder, um sich vor Ort einen Eindruck über die für sie unbekannte Kalthaustechnologie zu verschaffen. Über diese Fahrt schreibt der Vorsitzende des Aufsichtsrats der EGV „Bei einigen Teilnehmern der Fahrt war eine positive Einstellung festzustellen, die Masse der Teilnehmer war jedoch nicht zu einer Stellungnahme zu bewegen.“[17] Die Frauen waren jedenfalls voller Anerkennung. Sie waren schließlich auch diejenigen, die die Hauptlast der Eigenversorgung und der damit verbundenen Arbeit trugen. Obst und Frischgemüse wurden überwiegend in Eigenversorgung, Fleisch in Hausschlachtung erzeugt. Der Platz zur Lagerung in den wenigen vorhandenen Kellern reichte kaum für die Lagerung von Kartoffeln aus, so dass die Frauen Obst, Gemüse und auch Fleisch einkochen musste, was viel Zeit in Anspruch nahm. Sie hatten schnell die Vorteile eines Kalthauses erkannt, vor allem aber dass die Vorbereitung des Gefrierguts für die Lagerung erheblich weniger Zeit in Anspruch nimmt.[18] Die serienmäßige Produktion von Haushaltskühlschränken und Gefriertruhen befand sich zudem zu dieser Zeit noch im Anfangsstadium. Die angebotenen Geräte waren sehr teuer und für die Landbevölkerung unerschwinglich.

Am 15. Oktober 1955 beschloss die Generalversammlung der Elektrizitätsgesellschaft bei einer Nein-Stimme und drei Enthaltungen, das Ortsnetz an die EAM zu verkaufen. Es bestand damals aus insgesamt 8,19 km Stromleitungen, von denen 5,52 bereits der EAM gehörten und 2, 67 km der Elektrizitätsgesellschaft.  Dazu gehörten noch zwei Trafostationen. Seit 1928 hatte die EAM das Stromnetz und beide Trafostationen gepachtet. Die zwischen Gierswalde und Volpriehausen liegende Revierförsterei des Ortes wurde von Gierswalde aus versorgt, die Firma Klausner im früheren Fertigungsgebiet der Wehrmacht direkt von der EAM. Infolge der hohen Unterhaltungskosten des Netzes und der notwendigen Investitionen war bei der EAM ein Stundungskonto der Elektrizitätsgesellschaft in Höhe von 17.000 DM aufgelaufen. An Bar – und Buchvermögen waren der Gesellschaft lediglich etwa 7500 DM verblieben.

Nach langwierigen Verhandlungen zwischen dem Genossenschaftsverband [19] und der EAM kam es schließlich am 11. Januar 1956 zum Abschluss einer Vereinbarung über den Verkauf des Ortsnetzes.  Die EGV übereignete darin der EAM sämtliche ihr gehörenden Ortsnetzanlagen, Stromverteilungsanlagen, Transformatorenhäuser mit Inneneinrichtung, Hausanschlüsse und Zähler und den Schaltdraht für die Straßenbeleuchtung.[20]

In der Präambel der Vereinbarung heißt es: „Um die Erschließung des flachen Landes mit Elektrizität zu fördern und der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, die ihr dienlichen Einrichtungen zu besichtigen, errichten die EAM und die Genossenschaft gemeinsam ein Kalthaus in Volpriehausen.“[21]  Die EAM übernahm das Ortsnetz zum Buchwert von 22.074, 42 DM abzüglich der Verbindlichkeiten der Elektrizitätsgesellschaft in Höhe von 17.000 DM. Sie verpflichtete sich weiterhin, das Kalthaus nach neuesten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen einzurichten. Nach Erfüllung des Zwecks einer Versuchsanlage – nach etwa einem Jahr -sicherte sie den Verkauf der von ihr eingebauten Maschinen, Armaturen, Isolierungen etc. zu einem noch zu vereinbarenden Preis an die Genossenschaft zu, angedacht waren 10.000 DM  Die Genossenschaft ihrerseits verpflichtete sich zur Errichtung eines Kalthauses, Übernahme der Wartung, Bedienung und Pflege der Anlage gegen eine Entschädigung und die Führung interessierter Gruppen durch das Gebäude. Die EAM übernahm außerdem die Kosten für die Rücknahme der vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg anhängigen Klage gegen das Niedersächsische Ministerium des Innern wegen Versagung einer Genehmigung nach § 5 des Energiewirtschaftsgesetzes und für den Bau der  Stromleitung vom Thieberg zum Kalthaus. [22]

In der Generalversammlung 1956 wurde die Umbenennung der Elektrizitätsgesellschaft in „Kalthaus – Genossenschaft“ und die Änderung der Statuten beschlossen. Gegenstand des Unternehmens war nun der „Betrieb einer Gemeinschaftsgefrieranlage zum Zweck der Gefrierkonservierung von Lebensmitteln. [23]

Das Kalthaus

Als Standort des Kalthauses war das 257 qm große Grundstück neben dem Dreschschuppen an der Meinte[24] vorgesehen, das die Genossenschaft von der politischen Gemeinde erworben hatte. Es war mit einem massiven, verputzten Schuppen mit Ziegeldach aus der Zeit vor 1940 bebaut.  Da der Schuppen für die Umnutzung zum Kalthaus nicht groß genug war, sollte er durch einen Anbau vergrößert werden. [25]

Um den Bau des Kalthauses realisieren zu können, nahm die Genossenschaft einen Kredit von 40.000 DM bei der Spar – und Darlehnskasse Volpriehausen auf, an Eigenmitteln waren 16.000 DM vorhanden.[26]

Für die Bauplanung und Durchführung war die Maschinen – und Bauberatungsstelle im Verband ländlicher Genossenschaften in Hannover zuständig. Die Umbauarbeiten begannen im Sommer 1956 und endeten mit der Gebrauchsabnahme des Gebäudes des Landkreises Northeim im November des gleichen Jahres.[27]

Nach der Fertigstellung hatte das Kalthaus eine Länge von 12, 22 m, auf der linken Seite eine Breite von 7, 00 m und auf der rechten von 6, 00 m. Der umbaute Raum lag bei 114 cbm, die Nutzfläche bei 79,4 qm.[28]

Die Umbaukosten betrugen 29.000 DM, der Einbau der Kälteaggregate einschließlich der Isolation, Stromanlage und der Schließfächer 26.900 DM.[29]

Kühlfächer im Kalthaus – Bild: Ortsheimatarchiv Volpriehausen

Das Kalthaus bestand aus vier Räumen, die jeweils mit einer 20 cm dicken Isolierschicht an den Außen – und Innenwänden versehen waren. Im Vorraum gab es auf der linken Seite, abweichend vom Bauplan, drei kleinere Fenster. Die anderen Räume waren fensterlos. Oberhalb des Eingangs waren außen eine rote Lampe und eine akustischen Warnanlage angebracht, so dass  Vorübergehende jederzeit einen Defekt am Kühlaggregat erkennen konnten.

Der Vorraum (3, 05 m x 3, 95 m) war mit einem Fleischgehänge, einem großen Arbeitstisch, einem Fleischklotz, einem Waschbecken, zwei Zinkeimern, Schalen, Fleischerwerkzeugen wie einer Knochensäge, Beilen und Messern und zwei Wagen zum Transport des Fleischs in den benachbarten Kühlraum ausgestattet. Am oberen Ende des Vorraums lag der Maschinenraum (3,05 m x 0, 90 m) mit vier Lüftungsöffnungen.[30]

Rechts vom Vorraum gelangte man in den Kühlraum (2. 90 m x 3. 95 m) mit dem Froster am oberen Ende des Raums. Hersteller des Kühlaggregats „System Niedersachsen“ war die Firma Brown Boveri in Mannheim. Es hatte eine Kälteleistung von 5700 kcal/h, der Motor erbrachte eine Leistung von drei PS bei einer Drehzahl von 475 u/min. Er trieb auch eine Heißgasabtauungvorrichtung für den Lagerraumverdampfer an.[31] Das Gefriergut wurde nach der Portionierung auf einem Fleischwagen in eine der beiden Kammern des Frosters (2, 10 m x 1,80 m) hineingeschoben und lagerte dort über Nacht. Die Temperatur im Frosterraum betrug -25° C. Von dort konnte das Gefriergut am nächsten Tag in einem Kühlfach im Lagerraum (5,00 m x 4, 95 m) eingelagert werden. Die dortige Temperatur lag bei – 20°C. Im Lagerraum standen, in drei Reihen angeordnet, 80 Schließfächer a 200 l und 20 a 100 l in Edelstahlausführung zur Verfügung.

Kühlfächer – Bild: Werbebroschüre – Ortsheimatarchiv Volpriehausen

Das Kühlhaus war montags bis samstags von 19. 00 bis 20.00 Uhr geöffnet. In dringenden Fällen waren auch an Sonntagen Einlagerungen möglich. Ein Mitglied der Genossenschaft war gegen eine geringe monatliche Vergütung für die Aufsicht und Reinigung des Kalthauses zuständig.[32]

Der Erwerb eines Geschäftsanteils kostete 100 DM, später 50 €. Mitglieder konnten höchstens zwei Genossenschaftsanteile zeichnen. Die Monatsmiete für ein Fach betrug anfangs 2, 50 DM für ein 100 l Fach und 5 DM für ein 200 l Fach.[33] Sie stieg im Laufe der Zeit auf 7€ an.

Die Auflösung der Kalthausgenossenschaft

In den neunziger Jahren waren besonders unter den jüngeren Dorfbewohnern deutliche Veränderungen im Bevorratungsverhalten zu erkennen. Die Inanspruchnahme der Kühlfächer entwickelte sich rückläufig, eine Änderung dieser Entwicklung war für die folgenden Jahren nicht zu erwarten. Die Eigenversorgung der Haushalte hatte an Bedeutung verloren, ebenso waren  die Hausschlachtungen zurückgegangen. Zwei Lebensmittelgeschäfte im Dorf, je eine Metzgerei und Bäckerei hielten ein entsprechendes Warenangebot von Montag bis Samstag bereit. Zudem waren Kühlschränke und Gefriertruhen nicht länger Luxusartikel und inzwischen in den meisten Haushalten vorhanden.

Die Auslastung der Gefrieranlage hatte sich 2002 von über 90 % auf 71 %  reduziert und nahm weiter ab. Es war keine nachhaltige Kostendeckung mehr möglich. [34] Die Anzahl der Mitglieder hatte sich zwischen 1991 und 1995 von 90 auf 72 verringert. [35]

Seit ihrer Gründung waren der Kalthausgenossenschaft 449 Mitglieder beigetreten. Sie kamen nicht nur aus dem Dorf und den benachbarten Bollertgemeinden[36] sondern auch aus den Bereichen Hardegsen, Nörten Hardenberg, Uslar, Bodenfelde und sogar Dassel. Den letzten Beitritt verzeichnete die Genossenschaft 2001.[37]

Der Jahresfehlbetrag von knapp 1000 € im Jahre 2002 war nur durch Erhöhung der Mietfachgebühren auszugleichen. 2003 gehörten der Genossenschaft noch 68 Mitglieder an, die insgesamt 126 Geschäftsanteile zu 50 € hielten. Sie verfügte über ein bilanzielles Eigenkapital von 8000 €, davon 7.000 € liquide. Die Haftsumme betrug 6300 €. [38] Aufgrund dieser Entwicklung erfolgte in der gemeinsamen Sitzung des Vorstands und Aufsichtsrats am 13. 1. 2003 der Beschluss, die Kalthausgenossenschaft zum 31. 12. 2003 aufzulösen.[39] Hierüber konnte jedoch die beiden Gremien nicht allein entscheiden, es waren noch ein Beschluss der Generalversammlung und ein Gutachten des Landesgenossenschaftsverbandes erforderlich. Der einstimmige Auflösungsbeschluss erfolgte dann auf der zweiten Generalversammlung am 29. 10. 2004. Er wurde durch das Gutachten des Landesgenossenschaftsverbands gestützt. [40]

Das ehemalige Kalthaus 2019 – Bild: Ortsheimatarchiv Volpriehausen

Dem letzten Vorstand der Genossenschaft gehörten Udo Olschewski (Vors.) und Volker Brodkorb an, dem Aufsichtsrat Günter Borchers (Vors.) Karl Bartels und Willi Lips.

Wegen des nach dem Genossenschaftsrecht vorgeschriebenen Sperrjahres verzögerte sich die Liquidation, so dass auch noch für die Jahre 2004 und 2005 Bilanzen erstellt werden mussten.

Am 27. 3. 2006 erfolgte die Prüfung des Jahresabschlusses, der Liquidatations-Eröffnungsbilanz sowie des Liquidations-Jahresabschluss gemäß § 53 des Genossenschaftsgesetzes.[41] Die Prüfung ergab „ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, – Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft. Die Bilanz war ausgeglichen bei 66 Mitgliedern mit 123 Geschäftsanteilen und einer Haftsumme von 6.150 DM.[42]

Zwischenzeitlich, am 21.01.2005 war das Grundstück mit dem ehemaligen Kalthaus für 7.500 € an einen Geschäftsmann aus Volpriehausen verkauft worden.[43]

Nach fast 80 Jahren endete mit der Liquidation der Kalthaus e.G.m.b.H. Volpriehausen eine für das Dorf und seine Einwohner äußerst segensreiche Epoche genossenschaftlichen Wirkens.

Literaturangaben:

Herbst, Detlev, 750 Jahre Volpriehausen, Göttingen 1983

Herbst, Detlev, Salzbergbau am Solling, Das Kali- und Steinsalzbergwerk Wittekind in Volpriehausen,  in

Schlegel, Birgit, (Hg.) Industrie und Mensch, Duderstadt 2003

Schulz, Fr., Die Elektrizitätsversorgung des Kreises Uslar, in:

Von Stempel, Dr. Freiherr (Hg.): Monographien deutscher Landkreise, Der Kreis Uslar, Band 3 

Akten und Unterlagen der Kalthaus-Genossenschaft: (Bestand U. Olschewski)

Mitgliederverzeichnis

Protokollbuch der Generalversammlungen 1953 bis 1997

Protokollbuch des Aufsichtsrats 1963 bis 1982

Protokollbuch des Vorstands 1970 bis 1998

Gutachten, Kalthaus Volpriehausen e. G. 37170 Uslar

Genossenschaftsverband Norddeutschland e. V Hannover 2004                 15. September                                                                                                  Bericht über die Prüfung gemäß § 53 Genossenschaft Gesetz einschließlich Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. 12. 2004, der Liquidations-Eröffnungsbilanz zum 01. 01. 2005 sowie des Liquidations-Jahresabschlusses zum 31. 12. 2005 – Kalthaus Volpriehausen eGi.L., Uslar, 27. 3. 2006

Ordner: Verträge

Vertrag zwischen dem Zweckverband Edertalsperre und der Elektrizitätsgesellschaft Volpriehausen,   Kassell, 2. Juni 1921

Stromlieferungsvertrag zwischen dem Zweckverband Überlandwerke Edertalsperre und der Elektrizitätsgesellschaft Volpriehausen                                                                                                                 Kassel, 25. Januar 1928

Gutachten über die Stromversorgung in Volpriehausen, 18. März 1955

Übernahmevertrag zwischen der EAM und der Elektrizitätsgesellschaft Volpriehausen , Kassel, 11. 1. 1956

Kreditvertrag zwischen der Elektrizitätsgesellschaft und der Spar-und Darlehnskasse Volpriehausen, e. G.

Volpriehausen, 30. März 1956

Verkaufsvertrag, E. Müller, Uslar, 21. 1. 2005

Ordner: Briefwechsel

Elektrizitätsgesellschaft Volpriehausenan die EAM, 9. 10. 1955

Kalthaus-Genossenschaft Volpriehausen an Genossenschaftsverband Norddeutschland 16. 1. 2005

Ordner:  Kalthaus

Baubeschreibung des Kalthauses

Bauplan Kalthaus

Bauabnahme des Kalthauses

Genossenschaftsverband: Angebote von Kühlaggregaten

Sollinger Nachrichten, Uslar

Jahrgänge 1921 und 1925

        Mitteilungen:

Frau Schilling, Frau Haut, Volpriehausen


[1] Mitteilung Frau Schilling

[2] Anm.: Alte Unternehmensform im Bergrecht

[3] Herbst, Salzbergbau am Solling, S.220

[4] Lageplan der Stromleitung, 1925

[5] SN 26. 12.1926

[6] Schulz, Die Elektrizitätsversorgung des Kreises Uslar, S .79

[7] SN 21. 5.  1921

[8] Vertrag zwischen dem ZÜE und der EGV, 2. Juni. 1921

[9] SN 21. 7. 1921

[10] Anm.: Heute B 241, Bollertstraße

[11] Vertrag zwischen dem ÜZE und der EGV, 20. Juni 1921

[12] Stromlieferungsvertrag zwischen dem  ZÜE und der EGV, 25. Januar 1928

[13] Stromlieferungsvertrag ,   s. o.

[14] http://de.wikipedia.org/wiki/EAM Energieversorger)

[15] Protokollbuch der Generalversammlungen 1953 bis 1997, S. 8/ 9

[16] Gutachten über die Stromversorgung der Gemeinde Volpriehausen, 18. März 1955

[17] Brief der EGV an die EAM,  9. 10. 1955

[18] Kreditvertrag zwischen der EGV und der Spar – und Darlehnskasse Volpriehausen, 30. März 1956

[19] Anm.: Stellvertretend für die EGV

[20] Übernahmevertrag zwischen der EAM und der EGV, 11. 1. 1956

[21] Übernahmevertrag, s.o.

[22] Übernahmevertrag , s. o.

[23] Protokollbuch der Generalversammlungen 1953 bis 1997, S. 14

[24] Anm.: Heute Kesselgrundstraße

[25] Baubeschreibung, 15. 11. 1956

[26] Kreditvertrag zwischen der EGV und der Spar – und Darlehnskasse Volpriehausen

[27] Landkreis Northeim, Bauplan Kalthaus Volpriehausen

[28] Bauplan, Kalthaus

[29] Brief, Brown Boveri, 22. 2. 1956

[30] Mitteilung Frau Haut

[31] Genossenschaftsverband. Angebote von Kühlaggregaten

[32] Mitteilung Frau Haut

[33] Protokollbuch Aufsichtsrat, Anlage

[34] Brief der Genossenschaft an den Landesgenossenschaftsverband, 16. 1. 2003

[35] Protokollbuch Aufsichtsrat, S.87

[36] Anm.; Delliehausen, Gierswalde und Schlarpe

[37] Mitgliederverzeichnis, S. 18

[38] Gutachten..

[39] Protokollbuch Aufsichtsrat

[40] Gutachten des Genossenschaftsverbandes Norddeutschland e.V. 15 September 2004

    Bericht über die Prüfung gem. § 53 Genossenschaftsgesetz, Uslar 27. 3. 2006

[41] Bericht über die Prüfung gem. § 53 Genossenschaftsgesetz, Uslar 27. 3. 2006,

[42] Bericht über die Prüfung gem. § 53 Genossenschaftsgesetz, S. 7 und Anlagen S. 11..

[43] Vertrag E. Müller, 21. 1. 2005